Ergänzend · Anmeldung beim Netzbetreiber in Achern

Anmeldung beim Netzbetreiber.
Der Papierkram, den wir übernehmen.

Bevor eine PV-Anlage, ein Speicher, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe ans Netz darf, muss sie angemeldet werden – und zwar von einem Betrieb, der dafür eingetragen ist. Für fest angeschlossene Anlagen können Sie das als Eigentümer nicht selbst einreichen, selbst wenn Sie wollten. Wir erledigen es als Teil des Auftrags. Für Steckersolargeräte gilt eine Ausnahme – dazu unten.

Wer ist eigentlich wer

Drei Rollen, die ständig verwechselt werden.

„Netzbetreiber“, „Stromanbieter“, „Messstellenbetreiber“ – im Alltag klingt das nach demselben Unternehmen. Es sind drei verschiedene. Der Netzbetreiber steht fest – er hängt an der Adresse. Den Stromanbieter suchen Sie sich aus, und auch beim Messstellenbetreiber besteht grundsätzlich ein Wahlrecht, das etwa im Mietverhältnis eingeschränkt sein kann. Das ist der Grund, warum so viele Anrufe bei der falschen Stelle landen.

01

Der Netzbetreiber

Ihm gehören die Leitungen in der Straße und der Hausanschluss. Er entscheidet, was ans Netz darf, und bei ihm läuft die Anmeldung.

  • Nicht wählbar – er hängt an der Adresse
  • Prüft Anschlussleistung und Netzverträglichkeit
  • Setzt die Anlage in Betrieb und plombiert
  • Von ihm kommen die technischen Anschlussbedingungen
02

Der Stromanbieter

Er verkauft Ihnen die Kilowattstunden und schickt die Rechnung. Mit dem Anschluss und der Anmeldung hat er nichts zu tun.

  • Frei wählbar, jederzeit wechselbar
  • Ändert nichts an Leitung, Zähler oder Anschluss
  • Kann eine PV-Anlage weder erlauben noch verhindern
  • Ein Anbieterwechsel berührt die Anmeldung nicht
03

Der Messstellenbetreiber

Ihm gehört der Zähler. Meistens ist das derselbe wie der Netzbetreiber – zwingend ist es nicht.

  • Baut den Zähler ein und wechselt ihn
  • Liefert den Zweirichtungszähler für die Einspeisung
  • Zuständig für das intelligente Messsystem
  • Lässt sich auf Wunsch wechseln

Was angemeldet werden muss

Fast alles, was Leistung zieht oder abgibt.

Die Faustregel: Sobald eine Anlage nennenswert Leistung aus dem Netz nimmt oder Strom hineinschickt, will der Netzbetreiber vorher davon wissen. Was genau gilt, hängt an der Anlagenart.

Photovoltaik und Batteriespeicher

Jede fest angeschlossene Anlage, die einspeist, wird vor der Errichtung angemeldet. Der Netzbetreiber prüft, ob der Anschluss die Leistung verträgt, und teilt die Bedingungen mit. Erst danach wird gebaut. Nach der Fertigstellung folgt die Inbetriebsetzungsanzeige – eine Anlage geht nicht einfach ans Netz, sie wird freigegeben.

Der Speicher gehört mit in die Anmeldung, auch wenn er erst später dazukommen soll. Zusätzlich muss die Anlage ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Die Einzelheiten dazu stehen auf der Seite zu Solaranlage und Photovoltaik.

Steckersolargeräte sind die Ausnahme. Bis 2.000 Watt Modulleistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Eintragung im Marktstammdatenregister bleibt – sie ist in vereinfachter Form möglich und die machen Sie selbst.

Wallbox und Ladepunkte

Bis 11 kW genügt die Anmeldung. Darüber braucht die Wallbox zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers, und die kann er verweigern, wenn das Netz an dieser Stelle nicht mehr hergibt. Seit Anfang 2024 kommt hinzu, dass neue Ladeeinrichtungen über 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung gelten.

Was das praktisch bedeutet – auch für den Fall, dass der Netzbetreiber drosselt – steht ausführlich auf der Seite zur E-Mobilität.

Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe ist ebenfalls anmeldepflichtig und fällt in dieselbe Kategorie der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Im Gegenzug sind reduzierte Netzentgelte vorgesehen – das ist der Ausgleich dafür, dass der Netzbetreiber im Ernstfall eingreifen darf.

Wichtig ist hier vor allem der Zeitpunkt: Die Anmeldung gehört in die Planung, nicht ans Ende der Baustelle.

Zählerschrank, Hausanschluss und Leistungserhöhung

Auch ohne neue Anlage wird der Netzbetreiber gebraucht: wenn der Zählerplatz umgebaut wird, wenn ein Hausanschluss neu dazukommt oder wenn die Anschlussleistung steigen soll. Der Zählerschrank muss dabei den technischen Anschlussbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers entsprechen – die sind nicht überall identisch.

Wie so ein Umbau abläuft, steht auf der Seite zur Elektroinstallation.

Warum Sie das nicht selbst machen können

Keine Schikane – eine Eintragung.

Nur eingetragene Betriebe dürfen einreichen

Arbeiten hinter dem Hausanschluss darf nur ausführen, wer im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Diese Eintragung hängt am Meisterbetrieb, nicht an der Anlage und nicht am Eigentümer. Deshalb nimmt für diese Anlagen kein Netzbetreiber ein Anmeldeformular an, das eine Privatperson selbst ausgefüllt hat – es fehlt genau die Unterschrift, auf die es ankommt.

Das ist auch der Grund, warum eine im Internet gekaufte Wallbox nicht dadurch angemeldet ist, dass sie an der Wand hängt.

Sie unterschreiben einmal, wir machen den Rest

Praktisch läuft es so: Sie geben uns die Anlagendaten und eine Vollmacht, danach treten wir gegenüber dem Netzbetreiber für Sie auf. Rückfragen, Nachforderungen und Terminabstimmung laufen über uns. Sie bekommen am Ende die Bestätigung und die Unterlagen für Ihre Akte.

Wir melden dort an, wo Ihre Anlage steht. Die Eintragung lässt sich im jeweiligen Netzgebiet beantragen – der Ort entscheidet also nicht darüber, ob wir den Auftrag übernehmen können.

Was den Vorgang aufhält

Drei Dinge, die Wochen kosten.

Wir sagen das vorher, weil es sich vorher lösen lässt und hinterher nicht mehr.

Unvollständige Anlagendaten

Fehlt ein Datenblatt zum Wechselrichter oder zum Speicher, wird der Vorgang nicht abgelehnt – er bleibt liegen, bis nachgereicht wird. Deshalb sammeln wir die Unterlagen vor der Einreichung ein und nicht danach.

Ein Zählerschrank, der nicht mehr passt

Der Klassiker. Der Schrank ist alt, es fehlt der Platz für den Zweirichtungszähler, oder der Aufbau entspricht nicht mehr den technischen Anschlussbedingungen. Dann kommt ein eigenes Gewerk dazu und der Termin verschiebt sich – unabhängig davon, wie schnell die Module oben liegen.

Die Bearbeitungszeit selbst

Der Netzbetreiber hat für seine Rückmeldung eine Frist, und bei Andrang nutzt er sie auch aus. In der Hochsaison sind mehrere Wochen normal. Wir können den Vorgang vollständig und sauber einreichen – beschleunigen können wir ihn nicht, und wer Ihnen das verspricht, kennt den Ablauf nicht.

Der nächste Schritt

Sagen Sie uns, was geplant ist.

PV-Anlage, Speicher, Wallbox, Wärmepumpe oder ein Zählerschrank, der in die Jahre gekommen ist – mit der Anlagenart und der Adresse lässt sich meist schon am Telefon einordnen, was der Netzbetreiber verlangen wird.

Sie erreichen uns direkt per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Fotos vom Zählerschrank schicken Sie am einfachsten per WhatsApp.

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