„Netzbetreiber“, „Stromanbieter“, „Messstellenbetreiber“ – im Alltag klingt das nach demselben Unternehmen. Es sind drei verschiedene. Der Netzbetreiber steht fest – er hängt an der Adresse. Den Stromanbieter suchen Sie sich aus, und auch beim Messstellenbetreiber besteht grundsätzlich ein Wahlrecht, das etwa im Mietverhältnis eingeschränkt sein kann. Das ist der Grund, warum so viele Anrufe bei der falschen Stelle landen.
01
Der Netzbetreiber
Ihm gehören die Leitungen in der Straße und der Hausanschluss. Er entscheidet, was ans Netz darf, und bei ihm läuft die Anmeldung.
- Nicht wählbar – er hängt an der Adresse
- Prüft Anschlussleistung und Netzverträglichkeit
- Setzt die Anlage in Betrieb und plombiert
- Von ihm kommen die technischen Anschlussbedingungen
02
Der Stromanbieter
Er verkauft Ihnen die Kilowattstunden und schickt die Rechnung. Mit dem Anschluss und der Anmeldung hat er nichts zu tun.
- Frei wählbar, jederzeit wechselbar
- Ändert nichts an Leitung, Zähler oder Anschluss
- Kann eine PV-Anlage weder erlauben noch verhindern
- Ein Anbieterwechsel berührt die Anmeldung nicht
03
Der Messstellenbetreiber
Ihm gehört der Zähler. Meistens ist das derselbe wie der Netzbetreiber – zwingend ist es nicht.
- Baut den Zähler ein und wechselt ihn
- Liefert den Zweirichtungszähler für die Einspeisung
- Zuständig für das intelligente Messsystem
- Lässt sich auf Wunsch wechseln