Ergänzend · Prüfungen und Messungen in Achern

Sicherheit,
die man nachlesen kann.

Ob eine elektrische Anlage in Ordnung ist, sieht man ihr nicht an – man misst es. Wir prüfen bestehende Anlagen und Geräte nach den geltenden VDE-Normen und übergeben Ihnen ein vollständiges Protokoll: für das eigene Haus genauso wie für vermietete Wohnungen und für den Betrieb.

Was wir messen

Drei Prüfungen, drei Normen.

Welche davon greift, hängt daran, ob es um die feste Installation im Gebäude geht, um bewegliche Geräte oder um eine Anlage, die neu in Betrieb geht.

01

Bestehende Anlagen im Gebäude

Die Wiederholungsprüfung ortsfester Anlagen nach DIN VDE 0105-100 – Verteilung, Stromkreise, Schutzeinrichtungen.

  • Isolationswiderstand je Stromkreis
  • Schleifenimpedanz und Abschaltbedingung
  • FI-Schutzschalter: Auslösestrom und Auslösezeit
  • Sichtprüfung von Verteilung und Kennzeichnung
02

Geräte und bewegliche Betriebsmittel

Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 – alles, was einen Stecker hat.

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand und Ersatzableitstrom
  • Sichtprüfung von Leitung, Stecker und Gehäuse
  • Prüfplakette und Eintrag ins Verzeichnis
03

Neue Anlagen und Photovoltaik

Die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 gehört zu jeder neuen Installation – und zu jeder PV-Anlage, bevor sie ans Netz geht.

  • Durchgängigkeit der Schutzleiter
  • Isolationswiderstand vor Inbetriebnahme
  • Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
  • Messprotokoll als Teil der Anlagendokumentation

Für wen sich das lohnt

Vom eigenen Haus
bis zum Betrieb.

Im eigenen Haus – freiwillig, aber selten grundlos

Für selbst genutztes Wohneigentum gibt es keine gesetzliche Prüfpflicht. Das sagen wir offen, weil es an anderer Stelle gern anders klingt. Der Anlass ist deshalb fast immer ein konkreter:

Sie haben ein Haus gekauft und wissen nicht, was in den Wänden liegt. Der Altbau hat über Jahrzehnte Erweiterungen bekommen, die niemand mehr zuordnen kann. Ein FI-Schalter fliegt ohne erkennbaren Grund. Oder es soll eine PV-Anlage oder eine Wallbox dazukommen, die auf der vorhandenen Installation aufsetzt.

In all diesen Fällen ist eine Messung die günstigste Art, Klarheit zu bekommen – deutlich günstiger als die Reparatur, die man sonst irgendwann ungeplant bezahlt.

Wenn Sie vermieten – hier sieht es anders aus

Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss die elektrische Anlage in verkehrssicherem Zustand halten. Ein fester Prüfrhythmus ist dafür im Gesetz nicht genannt; als Maßstab dienen die Fristen aus DIN VDE 0105-100 als anerkannte Regel der Technik.

Der praktische Punkt kommt aber später: Wenn etwas passiert, ist das Prüfprotokoll das Einzige, was den Zustand der Anlage zu einem bestimmten Zeitpunkt belegt. Ohne Protokoll steht Aussage gegen Aussage – und zwar zu Ihren Lasten.

Im Betrieb – dort ist es Pflicht

Wer Beschäftigte hat, muss elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen lassen. Grundlage sind die DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung; die Fristen richten sich nach Art und Beanspruchung der Betriebsmittel und werden aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet.

Ob die Pflicht erfüllt ist, entscheidet nicht das Wort auf dem Deckblatt, sondern was im Protokoll steht. Genau deshalb legen wir darauf so viel Wert – siehe unten.

Was Sie bekommen

Ein Protokoll, das etwas aussagt.

Ein Prüfbericht ist nur so viel wert wie das, was drinsteht. Sechs Angaben müssen lückenlos vorhanden sein, sonst trägt er im Ernstfall nicht.

Diese sechs Punkte stehen bei uns in jedem Bericht

Welches Betriebsmittel oder welcher Stromkreis geprüft wurde und wie er eindeutig zu identifizieren ist. Nach welchem Verfahren geprüft wurde. Die tatsächlich gemessenen Werte. Der Grenzwert, gegen den sie zu lesen sind. Das Ergebnis – bestanden oder nicht. Und wer wann geprüft hat.

Sie bekommen den Bericht als PDF, digital erzeugt und archivierbar. Nicht als handschriftlichen Zettel, den in zwei Jahren niemand mehr findet.

Was ein Protokoll nicht kann

Eine Prüfung beschreibt den Zustand zum Zeitpunkt der Messung. Sie ist keine Garantie für die Zukunft und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Wenn Ihnen jemand mehr verspricht, sollten Sie hellhörig werden.

Was sie leistet: Sie findet die Fehler, die man ohne Messgerät nicht sieht – zu hohe Übergangswiderstände, zu niedrige Isolationswerte, FI-Schalter, die zu spät oder gar nicht auslösen.

Der nächste Schritt

Sie wollen wissen, was Ihre Anlage aushält?

Sagen Sie uns, worum es geht – Wohnung, Haus, vermietetes Objekt oder Betrieb – und wie alt die Installation ungefähr ist. Danach lässt sich der Aufwand meist schon am Telefon einordnen.

Sie erreichen uns direkt per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Fotos vom Zählerschrank schicken Sie am einfachsten per WhatsApp.

Elektro Weber GmbH · Martinstraße 53 · 77855 Achern